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Schneller denn je können Menschen heutzutage in persönliche, soziale, wirtschaftliche und psychische Schieflagen geraten.
Auslöser sind in vielen Fällen Krankheiten oder das, was danach folgt,
wie z.B.:
 | Verlust des
Arbeitsplatzes |
 | Scheidungen |
 | Wohnungsverlust |
 | Überschuldung |
 | Verlust der
Selbstkontrolle |
Gerade letzteres ist häufig die Folge von Alkohol-, Drogen- oder
Spielsucht.
Aber
auch Psychosen und schwere Neurosen, wie z.B. zwanghafte Handlungen,
können dazu führen, daß das eigene Leben nicht mehr in den Griff zu
kriegen ist.
Oft ist es auch das glatte Gegenteil, nämlich die totale Unfähigkeit
zum Handeln, wie es beispielsweise bei Depressionen der Fall ist.
Und
sehr häufig sind es Altersdemenz und Alzheimer, die es dem Menschen
unmöglich machen, die Anforderungen praktischer Lebensführung selbst zu
meistern.
All
dies kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auf der Grundlage
des § 1896 BGB sinnvoll und notwendig machen.
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